News 10.06.2021 - Aktuelles

BSG Wissen und Corona: Öffnung des Outdoor-Sportbetriebs

Sehr geehrte BSG-Mitglieder,

in Anlehnung an die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW (die mit Ablauf des 24. Juni 2021 außer Kraft treten wird), hat der BSG-Vorstand heute entschieden, den Outdoor-Sportbetrieb bis auf Weiteres wieder zu öffnen.

Diese Teilöffnung bedarf bei der Ausübung der jeweiligen Sportart stets dem eigen- sowie gruppenverantwortlichen Umgang der Teilnehmer mit der jeweils aktuellen pandemischen Situation, einer individuellen Risikoabschätzung sowie der konsequenten Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

Die Nutzung der BSG-Sporträume sowie der Umkleiden und Sanitäranlagen muss weiterhin untersagt bleiben.

Im Folgenden finden Sie zu Ihrer Orientierung die aktuell einzuhaltenden Regelungen:

Im Freien ist die gemeinsame Sportausübung im Rahmen der BSG Wissen wieder zulässig für:

  • beliebig viele Personen aus einem Hausstand
  • beliebig viele Personen aus zwei Hausständen plus immunisierter Personen aus weiteren Hausständen
  • ausschließlich immunisierte Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände
  • 25 Personen ohne Altersbeschränkung bei ausschließlich kontaktfreier Sportausübung. Beim kontaktfreien Sport muss die Sportausübung so gestaltet sein, dass ein körperlicher Kontakt zwischen den Personen nicht erfolgt und das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird.

Unter diesen Voraussetzungen ist auch in Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball, Volleyball, Basketball etc. die Sportausübung zulässig. Entscheidend ist die kontaktfreie Sportausübung und nicht die Sportart.

Zwischen verschiedenen Gruppen beziehungsweise allein Sport treibenden Personen, die gleichzeitig am selben Ort Sport treiben, ist während der Sportausübung dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Ferner dürfen sich die Gruppen nicht mischen.

Danke, dass Sie uns trotz der Umstände die Treue halten – bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen,

Ihr BSG-Vorstand